BAG, Urteil vom 06.05.2014 - 9 AZR 724/12
ArbG Köln 16. September 2011
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LAG Köln 18. April 2012
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BAG 6. Mai 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, Diplom-Ingenieur (FH), wird von der Beklagten vom Auswahlverfahren für eine Ingenieurstelle im höheren Dienst ausgeschlossen, da nur Bewerber mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss (TH/TU) zugelassen werden. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 13 TVöD (VKA) ausgeschrieben.

Entscheidungsgründe
Das Gericht entscheidet unter Berufung auf Art. 33 Abs. 2 GG, dass der Ausschluss des Klägers gegen den Leistungsgrundsatz und den Bewerbungsverfahrensanspruch verstößt. Die Beklagte hat nicht substantiiert dargelegt, dass die Stelle zwingend einen TH/TU-Abschluss erfordert. Die Eingruppierung allein rechtfertigt keine Beschränkung.

Praxishinweis
Arbeitgeber im öffentlichen Dienst müssen Anforderungsprofile sachlich nachvollziehbar begründen und dürfen nicht allein auf formale Eingruppierungskriterien abstellen. Eine generelle Ausschlussregel ohne Bezug zur Stellenanforderung ist verfassungswidrig und führt zur Einbeziehung in das Auswahlverfahren.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BAG, Urteil vom 06.05.2014 - 9 AZR 724/12
    Gericht : BAG
    Aktenzeichen : 9 AZR 724/12
    Entscheidungsdatum : 5. Mai 2014
    Amtliche Quelle :

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