BFH
1. Dezember 1999
Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BFH, Entscheidung vom 01.12.1999 - XI B 29/99 |
|---|---|
| Gericht : | BFH |
| Aktenzeichen : | XI B 29/99 |
| Entscheidungsdatum : | 30. November 1999 |
Vollständiger Text
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
Gründe
Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung sind nicht gegeben. Die grundsätzliche Bedeutung der Sache ist nicht dargelegt, eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs oder ein Verfahrensmangel sind nicht bezeichnet worden. Der Beschluss ergeht im übrigen gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.