BGH, Beschluss vom 08.12.2025 - 6 StR 325/25
BGH 8. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wendet sich gegen ein Urteil wegen sexueller Übergriffe. Streitgegenstand ist die Anwendung der Strafvorschrift des § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB sowie die Frage, ob ein sexueller Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB vorliegt. Die Nebenklägerin lehnte sexuelle Handlungen ab.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird als unbegründet verworfen. Das Gericht verneint die Verfassungswidrigkeit des § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB, hält diese aber für unerheblich. Die Feststellungen tragen die Annahme eines sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 1 StGB, da der Angeklagte die Ablehnung der Nebenklägerin in allen Fällen erkannte.

Praxishinweis
Für die Strafverfolgung sexueller Übergriffe ist die Kenntnis der Ablehnung durch das Opfer entscheidend. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB entfallen, wenn die Tat nach § 177 Abs. 1 StGB rechtsfehlerfrei festgestellt wird.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 08.12.2025 - 6 StR 325/25
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 6 StR 325/25
    Entscheidungsdatum : 7. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

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