BAG
13. Juni 2006
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 552/05 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 8 AZR 552/05 |
| Entscheidungsdatum : | 13. Juni 2006 |
Vollständiger Text
Die Revisionen der Beklagten und der Streithelferin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. Juni 2005 - 8 (5) Sa 203/05 - werden zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision, bis auf die Kosten, die durch die Streithilfe entstanden sind, zu tragen. Diese hat die Streithelferin zu tragen.
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 313a ZPO abgesehen.
Unterschrift
Hauck Dr. Wittek Laux Hennecke Volz