BAG
11. Juli 2012
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 11.07.2012 - 10 AZR 238/11 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 10 AZR 238/11 |
| Entscheidungsdatum : | 11. Juli 2012 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. Februar 2011 - 8 Sa 1358/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.