BFH, Entscheidung vom 01.07.2009 - VII R 3/08
BFH 17. März 2009
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BFH 1. Juli 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin hat gegen einen Gerichtsbescheid vom 17. März 2009 Revision eingelegt, die zurückgewiesen wurde. Der Beklagte beantragt eine mündliche Verhandlung, obwohl er durch den Bescheid nicht beschwert ist.

Entscheidungsgründe
Gemäß § 90a Abs. 1 und Abs. 3 FGO kann nur der durch den Gerichtsbescheid Beschwerte einen Antrag auf mündliche Verhandlung stellen. Da nur die Klägerin beschwert ist und keinen Antrag stellte, ist der Antrag des Beklagten unzulässig. Der Bescheid wirkt als Urteil.

Praxishinweis
Anträge auf mündliche Verhandlung gegen Gerichtsbescheide sind nur durch beschwerte Beteiligte zulässig. Ein unbeschwerter Beteiligter kann keinen solchen Antrag stellen; andernfalls ist dieser ohne mündliche Verhandlung abzulehnen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 01.07.2009 - VII R 3/08
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : VII R 3/08
    Entscheidungsdatum : 30. Juni 2009

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