BGH, Beschluss vom 01.12.2025 - XIII ZR 1/24
OLG Köln 14. Dezember 2023
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BGH 1. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin wendet sich gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberlandesgericht Köln. Streitgegenstand ist die Frage der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache sowie unionsrechtlicher Auslegungsfragen zum Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz im Zulassungsverfahren.

Entscheidungsgründe
Die Nichtzulassungsbeschwerde wird gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückgewiesen, da keine grundsätzliche Bedeutung vorliegt, Verfahrensgrundrechte nicht verletzt sind und weder Fortbildung des Rechts noch Sicherung der Rechtseinheit eine Revision erfordern. Ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist entbehrlich, da die unionsrechtlichen Transparenzanforderungen bereits durch EuGH-Rechtsprechung (C-410/14) geklärt sind.

Praxishinweis
Bei Nichtzulassungsbeschwerden ist die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und die Verletzung von Verfahrensgrundrechten entscheidend. Unionsrechtliche Transparenz- und Gleichbehandlungsfragen bedürfen nur bei unklarer EuGH-Rechtsprechung eines Vorabentscheidungsersuchens. Kosten trägt die unterliegende Partei.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 01.12.2025 - XIII ZR 1/24
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : XIII ZR 1/24
    Entscheidungsdatum : 30. November 2025
    Amtliche Quelle :

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