BVerwG
5. März 2010
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 05.03.2010 - 9 A 1/10 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 9 A 1/10 |
| Entscheidungsdatum : | 5. März 2010 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. März 2010 durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Buchberger als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 EUR
festgesetzt.
Gründe
Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 3. März 2010 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.