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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2003 - 1 PKH 38/03 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 1 PKH 38/03 |
| Entscheidungsdatum : | 13. Juni 2003 |
Vollständiger Text
Vorinstanz
OVG für das Land Brandenburg; 13.02.2003; OVG 4 A 433/01.A
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. Juni 2003 durch die Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts E c k e r t z - H ö f e r und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. M a l l m a n n und Prof. Dr. {GESPERRT:BEGINN}Dörig{GESPERRT:ENDE} beschlossen:
Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Herr Roland Frasch, Sindelfingen, beigeordnet.
Der Kläger hat Monatsraten in Höhe von 15 EUR an die Landeskasse zu zahlen.
Der Kläger hat mit der Zahlung der Raten auf die Kosten des Revisionsverfahrens (Gerichtskosten und Anwaltskosten) nach deren Fälligkeit zu beginnen. Dem Kläger wird dann eine gesonderte Zahlungsaufforderung durch die zuständige Geschäftsstelle zugehen. Zahlungstermin ist jeweils der Erste des Monats, beginnend mit dem Monat, der dem Monat folgt, in dem die Kostenrechnung zugegangen ist.
Unterschrift
Eckertz-Höfer Dr. Mallmann Prof. Dr. Dörig