BGH, Beschluss vom 12.11.2025 - XII ZB 275/24
OLG München 10. Juni 2024
>
BGH 12. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Ein Ergänzungspfleger verlangt Vergütung nach RVG für die Prüfung und Begleitung des Verkaufs von Nachlassgrundstücken (Kaufpreis ca. 42 Mio. EUR) zugunsten minderjähriger Erben. Das Amtsgericht setzt die Vergütung fest, die Betroffenen legen Rechtsbeschwerde gegen die Kostenlast ein.

Entscheidungsgründe
Die Vergütung des Ergänzungspflegers richtet sich nach §§ 1915, 1835 BGB aF i.V.m. §§ 1, 2, 3 VBVG aF und RVG, da seine Tätigkeit anwaltsspezifisch ist und ein juristischer Laie berechtigterweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte. Der Gegenstandswert unterliegt nicht der Beschränkung des § 46 Abs. 3 FamGKG, da die Tätigkeit nicht in einem gerichtlichen Familiensachenverfahren erfolgt. Die Mehrfachvertretungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG ist gerechtfertigt.

Praxishinweis
Ergänzungspfleger können bei anwaltsspezifischen Tätigkeiten Vergütung nach RVG beanspruchen, auch bei hohen Gegenstandswerten außerhalb gerichtlicher Familiensachenverfahren. Die Wertgrenze des FamGKG gilt nicht, Mehrfachvertretungsgebühren sind bei Vertretung mehrerer Erben zulässig.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 12.11.2025 - XII ZB 275/24
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : XII ZB 275/24
    Entscheidungsdatum : 11. November 2025
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text