BGH, Beschluss vom 17.12.2025 - 6 StR 260/25
BGH 17. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Angeklagte wird wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a StGB), sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) und Vergewaltigung (§ 177 StGB) an seiner minderjährigen Tochter verurteilt. Er bestreitet die Taten, die Verurteilung stützt sich ausschließlich auf die Angaben der Nebenklägerin.

Entscheidungsgründe
Die Revision hat Erfolg, da das Landgericht die Beweiswürdigung nicht ausreichend begründet hat. Es fehlt eine geschlossene, nachvollziehbare Darstellung der belastenden Zeugenaussagen sowie deren kritische Würdigung hinsichtlich Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität. Die Urteilsgründe erfüllen nicht die Anforderungen bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen (§ 349 Abs. 4 StPO).

Praxishinweis
Bei Verurteilungen auf Grundlage ausschließlich belastender Zeugenaussagen ist eine umfassende, nachvollziehbare Beweiswürdigung zwingend. Fehlende oder lückenhafte Darstellungen der Zeugenaussagen führen regelmäßig zur Aufhebung und Rückverweisung zur erneuten Verhandlung.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 17.12.2025 - 6 StR 260/25
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 6 StR 260/25
    Entscheidungsdatum : 16. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text