BFH
5. März 1998
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BFH, Entscheidung vom 05.03.1998 - IV R 8/95 |
|---|---|
| Gericht : | BFH |
| Aktenzeichen : | IV R 8/95 |
| Entscheidungsdatum : | 4. März 1998 |
Vollständiger Text
Normenkette
EStG § 14 EStG § 16 EStG § 55 Abs. 6 MGV § 7
Leitsatz
Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt
Zur Ermittlung des Gewinns aus der Aufgabe eines Grünlandbetriebs sind die gemeinen Werte des Grund und Bodens und der Milchreferenzmenge dem nach § 55 Abs. 1 EStG pauschalierten Wert des Grund und Bodens gegenüberzustellen; in diesem Fall ist die Verlustklausel des § 55 Abs. 6 EStG nicht isoliert auf den Grund und Boden anzuwenden (Einheitsbetrachtung).
EStG §§ 14, 16, 55 Abs. 6 MGV § 7