BGH, Urteil vom 12.01.2010 - 1 StR 272/09
LG Traunstein 18. November 2008
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BGH 12. Januar 2010
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LG Traunstein 27. Oktober 2011
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BGH 7. Februar 2013
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LG Köln 18. August 2014
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BGH 16. September 2015
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BGH 12. Januar 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Revisionskläger wenden sich gegen Freispruch eines Bauingenieurs, der im Auftrag der Stadt Bad Reichenhall die Dachkonstruktion einer Eissporthalle begutachtete. Nach Einsturz mit 15 Toten und 6 Verletzten wird ihm fahrlässige Tötung und Körperverletzung vorgeworfen (§§ 222, 229 StGB).

Entscheidungsgründe
Das Landgericht erkennt eine Garantenstellung des Angeklagten aus dem Prüfungsauftrag an (§ 13 StGB). Pflichtverletzung liegt in unterlassener „handnaher“ Untersuchung der Dachträger. Ursächlichkeit für den Einsturz wird jedoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt, da unklar bleibt, ob die Stadt bei ordnungsgemäßem Handeln des Angeklagten reagiert hätte.

Praxishinweis
Bei Gutachtenaufträgen mit Gefahrenpotenzial begründet die Übernahme der Mängelfeststellung eine Garantenpflicht. Die Kausalität bei Unterlassungen erfordert eine sorgfältige Prüfung der hypothetischen Reaktion Dritter. Unzureichende Beweiswürdigung kann zur Aufhebung und Rückverweisung führen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 12.01.2010 - 1 StR 272/09
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 1 StR 272/09
Entscheidungsdatum : 11. Januar 2010
Amtliche Quelle :

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