BFH, Beschluss vom 19.11.2025 - IX B 121/24
BFH 19. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Beklagte begehrt die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Finanzgerichts zu Buchführungsmängeln und der Anwendbarkeit der Dreitagesfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO. Streitgegenstand sind formelle Buchführungsmängel und deren Auswirkungen auf Schätzungen sowie Verfahrensfragen.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird mangels grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), fehlender Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) und ohne Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) nicht zugelassen. Formelle Buchführungsmängel berechtigen nur bei Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit zur Schätzung. Divergenzrügen scheitern an fehlender Vergleichbarkeit und aufgehobenen Entscheidungen.

Praxishinweis
Formelle Buchführungsmängel rechtfertigen Schätzungen nur bei tatsächlichen Zweifeln an der Richtigkeit. Die Dreitagesfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Postaufgabe an Freitagen nicht automatisch anzuzweifeln. Divergenzrügen bedürfen präziser Vergleichbarkeit und tragfähiger Rechtssatzgegenüberstellungen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Beschluss vom 19.11.2025 - IX B 121/24
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : IX B 121/24
    Entscheidungsdatum : 18. November 2025
    Amtliche Quelle :

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