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1. September 2009
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1. Januar 2013
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
Entscheidungen in Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen sind nicht anfechtbar. Dies gilt nicht in Verfahren nach § 151 Nummer 6 und 7 und auch nicht, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs auf Grund mündlicher Erörterung
- 1.
- über die elterliche Sorge für ein Kind,
- 2.
- über die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil,
- 3.
- über einen Antrag auf Verbleiben eines Kindes bei einer Pflege- oder Bezugsperson,
- 4.
- über einen Antrag nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes oder
- 5.
- in einer Ehewohnungssache über einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung
Fachbeiträge • 67
- 1. Wie sich Eltern gegen das Jugendamt wehren könnenEingeschränkter ZugriffInhestern · www.pi-kanzlei.de · 23. Oktober 2020
- 2. Rechtsmittel gegen Beschluss aus WeimarEingeschränkter ZugriffTanja Podolski · www.lto.de · 13. April 2021
- 3. 7 ultimative Lösungen & Ihr RechtEingeschränkter ZugriffDr. Jörg Schröck · www.familienrecht-ratgeber.com · 3. Januar 2024
- 4. Einstweiliger Rechtsschutz -KGK RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.kgk-kanzlei.de · 15. Februar 2019
- 5. Rechte und Pflichten der Eltern der ElternEingeschränkter ZugriffDr. Jörg Schröck · www.familienrecht-ratgeber.com · 3. Januar 2024
- 6. Keine Beschwerde gegen einstweilige Anordnung zum Ferienumgang eines ElternteilsEingeschränkter ZugriffWbk · www.wbk-augsburg.de · 26. Juni 2019
- 7. News und aktuelle InformationenEingeschränkter ZugriffSandramueller · www.kanzlei-mueller-guestrow.de · 25. Juli 2026
- 8. mündlichen Verfahren im einstweiligen Anordnungsverfahren muss erneut verhandelt werden · Rechtsanwälte Merkens und MaubachEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelte-morlaixplatz.de · 6. Juni 2023
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/14263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 2. 21/5810 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4082, 21/5809 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im GewaltschutzgesetzBundestag Drucksachen · 6. Mai 2026
- 3. 21/4082 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im GewaltschutzgesetzBundestag Drucksachen · 11. Februar 2026
- 4. 21/5809 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/4082 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Gebel, Aaron Valent, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3918 - Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten EinzelmaßnahmenBundestag Drucksachen · 6. Mai 2026