Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. September 2004
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1. Oktober 2009
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1. Januar 2017
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13. Dezember 2019
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3. August 2024
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27. Januar 2026
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(1) Verletzte können sich des Beistands eines psychosozialen Prozessbegleiters bedienen. Dem psychosozialen Prozessbegleiter ist es gestattet, bei Vernehmungen des Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend zu sein.
(2) Die Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung sowie die Anforderungen an die Qualifikation und die Vergütung des psychosozialen Prozessbegleiters richten sich nach dem Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2525, 2529) in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Unter den in § 397a Absatz 1 Nummer 4 bis 6 bezeichneten Voraussetzungen ist dem Verletzten auf seinen Antrag ein psychosozialer Prozessbegleiter beizuordnen. Unter den in § 397a Absatz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Voraussetzungen kann dem Verletzten auf seinen Antrag ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet werden, wenn die besondere Schutzbedürftigkeit des Verletzten dies erfordert. Die Beiordnung ist für den Verletzten kostenfrei. Für die Beiordnung gilt § 142 Absatz 5 Satz 1 und 3 entsprechend. Im Vorverfahren entscheidet das nach § 162 zuständige Gericht.
(4) Einem nicht beigeordneten psychosozialen Prozessbegleiter kann die Anwesenheit bei einer Vernehmung des Verletzten untersagt werden, wenn dies den Untersuchungszweck gefährden könnte. Die Entscheidung trifft die die Vernehmung leitende Person; die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Die Gründe einer Ablehnung sind aktenkundig zu machen.
Fachbeiträge • 55
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Öffentliche Quellen • 11
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- 2. 20/9471 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des VölkerstrafrechtsBundestag Drucksachen · 27. November 2023
- 3. 21/8070 - Kleine Anfrage: Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen ArbeitBundestag Drucksachen · 21. September 2026
- 4. 21/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in HochrisikofällenBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 5. 21/1973 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1708 - Berichte über mögliche Versäumnisse der Polizei und verzögerte Ermittlungen in einem Fall sexualisierter Gewalt und Fragen nach strukturellen KonsequenzenBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2025
- 6. 21/1829 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1622 - Ehrenamt und SchutzBundestag Drucksachen · 25. September 2025
- 7. 21/6214 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale ProzessbegleitungBundestag Drucksachen · 3. Juni 2026
- 8. 21/3438 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. Januar 2026