Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. September 2004
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1. Oktober 2009
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31. Dezember 2015
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5. September 2017
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13. Dezember 2019
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3. August 2024
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27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Nach § 395 zum Anschluss mit der Nebenklage Befugte können sich auch vor Erhebung der öffentlichen Klage und ohne Erklärung eines Anschlusses eines Rechtsanwalts als Beistand bedienen oder sich durch einen solchen vertreten lassen. Sie sind zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt, auch wenn sie als Zeugen vernommen werden sollen. Ist zweifelhaft, ob eine Person nebenklagebefugt ist, entscheidet über das Anwesenheitsrecht das Gericht nach Anhörung der Person und der Staatsanwaltschaft; die Entscheidung ist unanfechtbar.
(2) Der Rechtsanwalt des Nebenklagebefugten ist zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Er ist vom Termin der Hauptverhandlung zu benachrichtigen, wenn seine Wahl dem Gericht angezeigt oder er als Beistand bestellt wurde. Die Sätze 1 und 2 gelten bei richterlichen Vernehmungen und der Einnahme richterlichen Augenscheins entsprechend, es sei denn, dass die Anwesenheit oder die Benachrichtigung des Rechtsanwalts den Untersuchungszweck gefährden könnte. Nach richterlichen Vernehmungen ist dem Rechtsanwalt Gelegenheit zu geben, sich dazu zu erklären oder Fragen an die vernommene Person zu stellen. Ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen oder Erklärungen können zurückgewiesen werden. § 241a gilt entsprechend.
(3) Die §§ 397a und 397b gelten entsprechend für
- 1.
- die Bestellung eines Rechtsanwalts und
- 2.
- die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.
(4) Auf Antrag dessen, der zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt ist, kann in den Fällen des § 397a Abs. 2 einstweilen ein Rechtsanwalt als Beistand bestellt werden, wenn
- 1.
- dies aus besonderen Gründen geboten ist,
- 2.
- die Mitwirkung eines Beistands eilbedürftig ist und
- 3.
- die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe möglich erscheint, eine rechtzeitige Entscheidung hierüber aber nicht zu erwarten ist.
Fachbeiträge • 18
- 1. OpferrechtsreformgesetzEingeschränkter ZugriffDr. Baumhöfener · www.strafverteidigung-hamburg.com · 9. Juli 2009
- 2. Was ist eine Nebenklage und welche Rechte hat ein Nebenkläger?Eingeschränkter ZugriffDr. Marc Herzog · www.drherzog.de · 3. September 2026
- 3. Ihre Rechte als VerletzterEingeschränkter ZugriffVirginia Elisabeth Von Burgsdorff · www.hanse-strafrecht.de · 30. Juli 2026
- 4. Wann wird einer bestellt?Eingeschränkter ZugriffVirginia Elisabeth Von Burgsdorff · www.hanse-strafrecht.de · 31. Juli 2026
- 5. 2 BvR 1671/07 vom 09.10.2007Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoehner.de · 8. April 2017
- 6. Wann kann ich einen Pflichtverteidiger verlangen? Wann muss mir ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden ?Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 11. März 2023
- 7. 2. OpferrechtsreformgesetzEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. Dezember 2008
- 8. Aktuelle PressemitteilungenEingeschränkter Zugriffwww.regierung-mv.de
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/14258 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur modernen und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens, zur Modernisierung der Zeugnisverweigerungsrechte in gerichtlichen Verfahren und zur Überarbeitung von Vermögensabschöpfung und Unterbringung im JugendstrafrechtBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 2. 20/11661 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9471, 20/10015, 20/10131 Nr. 1.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des VölkerstrafrechtsBundestag Drucksachen · 5. Juni 2024
- 3. 20/9471 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des VölkerstrafrechtsBundestag Drucksachen · 27. November 2023
- 4. 20/10943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der JustizBundestag Drucksachen · 8. April 2024
- 5. 21/6214 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale ProzessbegleitungBundestag Drucksachen · 3. Juni 2026