BFH, Entscheidung vom 25.09.2008 - X B 184/08
BFH 25. September 2008
>
BFH 25. September 2008

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger legt gegen einen Gerichtsbescheid, der die Nichtzulassung der Revision enthält, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof ein. Die Beschwerde wird nicht durch einen vertretungsberechtigten Bevollmächtigten eingereicht. Zudem beantragt der Kläger Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren.

Entscheidungsgründe
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, da sie nicht von einem nach § 62 Abs. 4 FGO vertretungsberechtigten Bevollmächtigten eingelegt wurde. Zudem ist die Beschwerde nicht statthaft, da gegen einen Gerichtsbescheid ohne Revisionszulassung nur ein Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 90a Abs. 2 FGO zulässig ist. Die Aufrechterhaltung der Beschwerde trotz Belehrung führt zur Zurückweisung.

Praxishinweis
Vor Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH ist auf die Vertretung durch einen nach § 62 Abs. 4 FGO befugten Bevollmächtigten zu achten. Gegen Gerichtsbescheide ohne Revisionszulassung ist ausschließlich der Antrag auf mündliche Verhandlung gem. § 90a Abs. 2 FGO statthaft.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 25.09.2008 - X B 184/08
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : X B 184/08
    Entscheidungsdatum : 25. September 2008

    Vollständiger Text