Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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27. Juli 2021
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29. Juli 2022
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29. Dezember 2023
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23. Dezember 2025
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5. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung und deren Kündigung durch den Energielieferanten bedürfen der Textform. Der Energielieferant hat dem Haushaltskunden dessen Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen.
(2) (weggefallen)
(3) Wird eine Voraus- oder Abschlagszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Haushaltskunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies bei der Bemessung angemessen zu berücksichtigen. Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung wird bei der Belieferung von Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung fällig.
(4) Bei einer Unterrichtung nach § 41 Absatz 5 Satz 1 ist bei Stromlieferverträgen mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung darauf hinzuweisen, in welchem Umfang sich der Versorgeranteil geändert hat.
(5) Haushaltskunden sind im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kündigung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der bisherige Energielieferant dem Haushaltskunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Haushaltskunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen.
(6) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
- 1.
- nähere Regelungen für die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie außerhalb der Grundversorgung treffen,
- 2.
- die Bestimmungen der Verträge einheitlich festsetzen und insbesondere Regelungen über den Vertragsabschluss, den Gegenstand und die Beendigung der Verträge treffen sowie
- 3.
- Rechte und Pflichten der Vertragspartner festlegen.
(7) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Mindestbetrag des Anspruchs zu bestimmen, den ein Haushaltskunde gegenüber dem Energielieferanten auf Schadensersatz wegen einer vertragswidrigen Beendigung der Belieferung geltend machen kann.
Fachbeiträge • 52
- 1. Vorsicht vor Abschlüssen von StromEingeschränkter ZugriffSteffen Beilke · www.spkw.eu · 28. Januar 2025
- 2. "immergrün": Bundesnetzagentur untersagt AbschlagszahlungenEingeschränkter Zugriffwww.verbraucherzentrale.nrw · 13. September 2026
- 3. Welche neuen Regeln gelten für Verbraucherverträge?Eingeschränkter ZugriffUlf Matzen · anwalt-suchservice.de/ass/ran/christian_beil_miesbach.html · 27. Januar 2023
- 4. Gasvertrag kündigen - Was gilt rechtlich?Eingeschränkter ZugriffTobias Bagusche · www.bagusche.com · 3. Juni 2026
- 5. Voxenergie und Primastrom dürfen Umzugskündigung nicht erschwerenEingeschränkter ZugriffProf. Christian Solmecke · www.wbs.legal · 17. Juni 2025
- 6. "immergrün": Bundesnetzagentur untersagt AbschlagszahlungenEingeschränkter Zugriffwww.verbraucherzentrale-hessen.de · 7. September 2026
- 7. Gültigkeit & WiderrufEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 19. Mai 2026
- 8. Telefonmarketing: Was heute noch erlaubt istEingeschränkter ZugriffFabian Karg · www.it-recht-kanzlei.de · 27. April 2026
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 20/1599 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der EndkundenbelieferungBundestag Drucksachen · 2. Mai 2022
- 2. 19/27453 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im EnergiewirtschaftsrechtBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 3. 19/28407 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht - Drucksache 19/27453 - Stellugnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. April 2021
- 4. 19/30840 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26915 - Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/17451 - Durchschnittspreisangaben bei Langzeitverträgen mit Verbrauchern einführen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26630 - Vorabwiderrufsbelehrung einführen - Effektiver Verbraucherschutz durch Kurzinformationen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Luise Amtsberg, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/28442 - Gesetz über faire Verbraucherverträge dringend nachbessern e) zu dem Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/17449 - Mit einem Klick - Kündigungsbutton und weitere Verbesserungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucherinnen und VerbraucherBundestag Drucksachen · 18. Juni 2021
- 5. 20/7310 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Juni 2023
- 6. 20/6520 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 7. 20/14274 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13987 - Wohnsituation von Familien in DeutschlandBundestag Drucksachen · 16. Dezember 2024
- 8. 20/9187 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 8. November 2023