BFH, Urteil vom 20.06.2012 - X R 17/12
FG Münster 25. Februar 2009
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BFH 20. Juni 2012
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BFH 22. August 2012
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BFH 14. April 2015
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BFH 27. Januar 2016

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Sachverhalt
Die Klägerin und ihr Ehemann sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann legt Einspruch gegen einen geänderten Einkommensteuerbescheid ein, die Einspruchsentscheidung ergeht jedoch gegen beide Ehegatten. Die Klägerin klagt auf Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben.

Entscheidungsgründe
Gem. § 44 Abs. 1 FGO ist die Klage unzulässig, da die Klägerin keinen eigenen Einspruch eingelegt hat. Ein Einspruch eines Ehegatten wirkt nur für den anderen, wenn dies unmissverständlich erklärt wird. Die Einspruchsentscheidung gegen die Klägerin ist daher isoliert aufzuheben.

Praxishinweis
Bei gemeinsamer Veranlagung muss der Einspruch ausdrücklich auch für den anderen Ehegatten erklärt werden. Andernfalls ist die Einspruchsentscheidung gegen den nicht einspruchslegitimierten Ehegatten rechtswidrig und kann isoliert angefochten werden.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 20.06.2012 - X R 17/12
Gericht : BFH
Aktenzeichen : X R 17/12
Entscheidungsdatum : 20. Juni 2012
Amtliche Quelle :

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