BFH, Entscheidung vom 21.01.2009 - X B 125/08
BFH 21. Januar 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger wendet sich gegen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzgericht (FG) aufgrund fehlender Aufzeichnungen (Schichtzettel) und rügt u.a. Verfahrensfehler, Verletzung der Sachaufklärungspflicht sowie die Nichtzulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO.

Entscheidungsgründe
Die Nichtzulassungsbeschwerde scheitert, da der Kläger weder die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) noch eine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) substantiiert darlegt. Die Schätzung des FG ist nicht willkürlich oder offensichtlich realitätsfremd. Verfahrensrügen sind unzureichend begründet oder betreffen Rechtsfehler, die im Nichtzulassungsverfahren unbeachtlich sind.

Praxishinweis
Für die Zulassung der Revision bei Schätzungen sind substantiiert dargelegte erhebliche Rechtsfehler oder Divergenzen erforderlich. Verfahrensrügen müssen form- und fristgerecht erhoben und konkretisiert werden. Die bloße Infragestellung der Schätzung ohne Nachweis offensichtlicher Unrichtigkeit genügt nicht.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 21.01.2009 - X B 125/08
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : X B 125/08
    Entscheidungsdatum : 20. Januar 2009

    Vollständiger Text