OLG Naumburg
25. Mai 2023
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BGH
7. August 2024
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 07.08.2024 - VII ZR 120/23 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VII ZR 120/23 |
| Entscheidungsdatum : | 7. August 2024 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 25. Mai 2023 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: bis zu 50.000 EUR
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