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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 30.05.2025 - 2 BvR 418/24 |
|---|---|
| Gericht : | BVerfG |
| Aktenzeichen : | 2 BvR 418/24 |
| Entscheidungsdatum : | 30. Mai 2025 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 418/24 -
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
des Herrn (…),
- Bevollmächtigte: (…) -gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. März 2024 - 1 B 269/24 -,
b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. März 2024 - 1 B 244/24 -,
c) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Februar 2024 - 1 B 1082/23 -,
d) die Auswahlentscheidung des Ministers der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen über die Besetzung der im Justizministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 2021 (JMBl NRW Nr. 12/2021) ausgeschriebenen Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund des Auswahlvermerks vom 2. Mai 2023, vom Minister gebilligt unter dem 10. Mai 2023
h i e r: Festsetzung des Gegenstandswertes
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Vizepräsidentin König und die Richter Frank, Wöckel
am 30. Mai 2025 einstimmig beschlossen:
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 15.000 (in Worten: fünfzehntausend) Euro festgesetzt.
Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG.
Danach war der Gegenstandswert für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf das Dreifache des gesetzlichen Mindestwerts festzusetzen. Dies ist der objektiven Bedeutung der Sache sowie Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit im vorliegenden Fall angemessen. Dabei wurden einerseits die öffentliche Bedeutung des Verfahrens und andererseits die teilweise Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerde mitberücksichtigt.
Unterschrift
König
Frank
Wöckel