BFH, Entscheidung vom 28.11.2007 - I R 7/07
FG Düsseldorf 15. Dezember 2006
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BFH 28. November 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, römisch-katholisch, und ihr konfessionsloser Ehemann wurden 2003 zusammen veranlagt. Streit besteht, ob bei der anteiligen Kirchensteuerbemessung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 KiStG NW steuerfreie Halbeinkünfte (§ 51a Abs. 2 EStG 2002) einzubeziehen sind und ob Einwendungen gegen die Kirchensteuerfestsetzung beim Finanzamt oder der Kirchenbehörde zu erheben sind.

Entscheidungsgründe
Das Gericht weist die Klage als unzulässig ab, da das Finanzamt nicht passiv prozessführungsbefugt ist (§ 14 Abs. 1, 5 KiStG NW; § 15 Abs. 2 KiStO DE). Einwendungen gegen die Aufteilung der Einkommensteuerbeträge bei glaubensverschiedener Ehe sind ausschließlich im Verfahren gegen die Kirchensteuerfestsetzung bei der Kirchenbehörde geltend zu machen, nicht im Einkommensteuerverfahren.

Praxishinweis
Bei Streitigkeiten über die anteilige Kirchensteuerbemessung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 KiStG NW ist der Rechtsbehelf ausschließlich gegenüber der zuständigen Kirchenbehörde zu erheben. Das Finanzamt ist für diese Einwendungen nicht zuständig und im Klageverfahren nicht zu beteiligen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 28.11.2007 - I R 7/07
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : I R 7/07
    Entscheidungsdatum : 27. November 2007

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