OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.12.2025 - 3 U 158/25
LG Nürnberg-Fürth 27. Dezember 2024
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OLG Nürnberg 9. September 2025
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OLG Nürnberg 18. Dezember 2025

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Sachverhalt
Der Kläger verlangt Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Urteilsveröffentlichung wegen unberechtigter Weitergabe von Zugangsdaten zu seiner kostenpflichtigen Datenbank durch die Beklagte an konzernangehörige Mitarbeiter. Streitentscheidend sind Ansprüche aus UWG, UrhG und GeschGehG.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint eine Mitbewerberstellung (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG) und eine gezielte Behinderung (§ 4 Nr. 4 UWG), da die Weitergabe konzernintern unentgeltlich erfolgte und keine spürbare Wettbewerbsbeeinträchtigung vorliegt. Eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des UrhG (§§ 87a ff.) wird wegen persönlicher Verbundenheit ausgeschlossen. Auch unter Annahme einer Geschäftsgeheimnisverletzung (§§ 2 ff. GeschGehG) besteht kein Anspruch auf Urteilsveröffentlichung (§ 21 GeschGehG), da kein dauerhafter Nachteil entstanden ist.

Praxishinweis
Die unentgeltliche konzerninterne Nutzung von Datenbankzugängen begründet keine wettbewerbsrechtliche Behinderung oder Urheberrechtsverletzung. Für eine gezielte Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 4 UWG ist eine spürbare Wettbewerbsbeeinträchtigung erforderlich. Geschäftsgeheimnisschutz rechtfertigt nicht automatisch Urteilsveröffentlichung bei geringem Schaden.

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Über die Entscheidung

Zitat :
OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.12.2025 - 3 U 158/25
Gericht : OLG Nürnberg
Aktenzeichen : 3 U 158/25
Entscheidungsdatum : 18. Dezember 2025
Amtliche Quelle :

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