BVerwG
16. Juni 2008
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2008 - 9 A 23/08 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 9 A 23/08 |
| Entscheidungsdatum : | 16. Juni 2008 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Juni 2008 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Vallendar als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20 000 EUR festgesetzt.
Gründe
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 11. Juni 2008 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.