BFH, Entscheidung vom 10.03.2009 - IX B 175/08
BFH 13. Februar 2008
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BFH 10. März 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Beklagte (Finanzamt) begehrt die Zulassung der Revision gegen ein Urteil zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine sanierungsbedürftige Eigentumswohnung auf einzelne Wirtschaftsgüter. Streitentscheidend ist die Anwendung der §§ 115, 116 FGO hinsichtlich der Zulassungsgründe.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde wird zurückgewiesen, da kein Zulassungsgrund vorliegt. Die Rechtsfrage der Kaufpreisaufteilung ist höchstrichterlich geklärt (vgl. BFH-Rechtsprechung). Das Finanzamt hat weder substantiiert dargelegt, warum eine Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO) noch eine Divergenz zur Sicherung der Rechtseinheit (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) vorliegt.

Praxishinweis
Für die Zulassung der Revision sind konkrete und substantielle Darlegungen zu Fortbildungsbedarf oder Divergenzen erforderlich. Eine bloße Rüge der Unrichtigkeit der Vorinstanz genügt nicht, insbesondere bei bereits höchstrichterlich geklärten Rechtsfragen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 10.03.2009 - IX B 175/08
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : IX B 175/08
    Entscheidungsdatum : 9. März 2009

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