LAG Niedersachsen
14. Dezember 2006
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BAG
21. Februar 2008
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 21.02.2008 - 8 AZR 81/07 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 8 AZR 81/07 |
| Entscheidungsdatum : | 21. Februar 2008 |
Vollständiger Text
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Dezember 2006 - 5 Sa 2101/05 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Tatbestand und Entscheidungsgründe entfallen, da die Parteien auf diese verzichtet haben und kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung zulässig ist (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Unterschrift
Hauck Böck Breinlinger Umfug Wankel