BGH, Beschluss vom 29.06.2016 - XII ZB 300/15
OLG München 9. Juni 2015
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BGH 29. Juni 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Ein minderjähriges Kind erbt von seinem Vater. Dieser schließt die Mutter testamentarisch von der Vermögensverwaltung des Erbes aus. Die Mutter erklärt im Namen des Kindes die Ausschlagung der Erbschaft, die familiengerichtlich genehmigt wird. Streit besteht über die Wirksamkeit der Ausschlagung und die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft.

Entscheidungsgründe
Nach § 1638 Abs. 1, § 1909 Abs. 1 BGB umfasst der testamentarische Ausschluss der elterlichen Vermögenssorge auch die Vertretungsmacht zur Ausschlagung der Erbschaft. Die von der Mutter erklärte Ausschlagung ist mangels Vertretungsmacht unwirksam. Die Ergänzungspflegschaft für die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist daher aufzuheben.

Praxishinweis
Testamentarischer Ausschluss der elterlichen Vermögenssorge schließt auch die Vertretungsmacht zur Ausschlagung ein. Eltern können ohne Ergänzungspfleger keine wirksame Ausschlagung für das Kind erklären. Ergänzungspflegschaften sind entsprechend zu prüfen und ggf. aufzuheben.

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Fachbeiträge2

  • 1Ausschlagung der Eltern für das Kind ist unwirksamEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va · 19. September 2016

  • 2Ausschlagung der Eltern für das Kind ist unwirksamEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va · 19. September 2016

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 29.06.2016 - XII ZB 300/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZB 300/15
Entscheidungsdatum : 28. Juni 2016
Amtliche Quelle :

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