BVerwG
28. Juli 2009
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2009 - 9 A 17/09 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 9 A 17/09 |
| Entscheidungsdatum : | 28. Juli 2009 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 28. Juli 2009 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Christ als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 EUR festgesetzt.
Gründe
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 22. Juli 2009 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf 3 52 Abs. 1 GKG.