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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerfG, Beschluss vom 28.11.2023 - 2 BvC 14/23 |
|---|---|
| Gericht : | BVerfG |
| Aktenzeichen : | 2 BvC 14/23 |
| Entscheidungsdatum : | 28. November 2023 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
IM NAMEN DES VOLKES
In den Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerden
des Herrn (...),
1. gegen "die Unterlassung des Deutschen Bundestages der Prüfung der Wahlbeschwerden vom 11. Oktober 2021 gegen die Zulassung der Bayernpartei, CSU und CDU zur Wahl zum Deutschen Bundestag vom 26. September 2021 - WP 118/21 -"
- 2 BvC 14/23 -,
2. gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 22. Juni 2023 - WP118/21 -
- 2 BvC 39/23 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Müller,
Kessal-Wulf,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch
am 28. November 2023 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.
Gründe{GESPERRT:ENDE} :}
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Oktober 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Unterschrift
König
Müller
Kessal-Wulf
Maidowski
Langenfeld
Wallrabenstein
Fetzer
Offenloch