(1) Wer als Deutscher, der seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, in der Absicht, einen Krieg oder ein bewaffnetes Unternehmen gegen die Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen, zu einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes oder zu einem ihrer Mittelsmänner Beziehungen aufnimmt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat eine schwere Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.
(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren.
Fachbeiträge • 8
- 1. Waffengesetz ArchivesEingeschränkter ZugriffAndreas Jede · www.drschmitz.de · 2. April 2026
- 2. Waffenrecht und VergnügungssteuerEingeschränkter ZugriffAndreas Jede · www.drschmitz.de · 3. Juli 2025
- 3. ( § ) FreiheitsentziehungEingeschränkter ZugriffPeter Harlander · www.harlander-partner.eu · 17. November 2025
- 4. Deutsches Waffenrecht ArchivesEingeschränkter ZugriffAndreas Jede · www.drschmitz.de · 9. September 2025
- 5. Entführung einer geisteskranken oder wehrlosen PersonEingeschränkter ZugriffPeter Harlander · www.harlander-partner.eu · 12. November 2025
- 6. Experte im Kölner Stadt-Anzeiger & ExpressEingeschränkter Zugriffwww.fk-strafrecht.de · 30. März 2026
- 7. StGB § 138: Nichtanzeige geplanter StraftatenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 2. August 2023
- 8. 3 - Meine Rechte nach der GerichtsverhandlungEingeschränkter Zugriffe-justice.europa.eu
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 18/13522 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2016Bundestag Drucksachen · 7. September 2017
- 2. 19/4762 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2017Bundestag Drucksachen · 4. Oktober 2018
- 3. 19/13435 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2018Bundestag Drucksachen · 19. September 2019
- 4. 19/22432 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2019Bundestag Drucksachen · 11. September 2020
- 5. 19/32649 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/32143 - Ermittlungsverfahren des GeneralbundesanwaltsBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2021
- 6. 19/32583 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2020Bundestag Drucksachen · 9. September 2021
- 7. 20/3875 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2021Bundestag Drucksachen · 7. Oktober 2022
- 8. 20/10015 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts - Drucksache 20/9471 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. Januar 2024