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1. August 2001
1. August 2001
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19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen.
(2) Stirbt der Verletzte, so geht sein Antragsrecht in den Fällen, die das Gesetz bestimmt, auf den Ehegatten, den Lebenspartner und die Kinder über. Hat der Verletzte weder einen Ehegatten, oder einen Lebenspartner noch Kinder hinterlassen oder sind sie vor Ablauf der Antragsfrist gestorben, so geht das Antragsrecht auf die Eltern und, wenn auch sie vor Ablauf der Antragsfrist gestorben sind, auf die Geschwister und die Enkel über. Ist ein Angehöriger an der Tat beteiligt oder ist seine Verwandtschaft erloschen, so scheidet er bei dem Übergang des Antragsrechts aus. Das Antragsrecht geht nicht über, wenn die Verfolgung dem erklärten Willen des Verletzten widerspricht.
(3) Ist der Antragsberechtigte geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig, so können der gesetzliche Vertreter in den persönlichen Angelegenheiten und derjenige, dem die Sorge für die Person des Antragsberechtigten zusteht, den Antrag stellen.
(4) Sind mehrere antragsberechtigt, so kann jeder den Antrag selbständig stellen.
Fachbeiträge • 71
- 1. Voraussetzung bei Antragsdelikten im StrafrechtEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.berlin · 15. November 2020
- 2. Voraussetzung bei Antragsdelikten im StrafrechtEingeschränkter Zugriffwww.strafverteidiger-hamburg.com · 16. November 2025
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- 4. Strafantrag wegen Familiendiebstahls: 6 Monate nach Tod vorbeiEingeschränkter ZugriffGerhard Ruby · www.ruby-erbrecht.com · 27. Mai 2022
- 5. Beschuldigter wegen sexueller Belästigung? Anwalt hilftEingeschränkter Zugriffwww.ra-odebralski.de · 28. Mai 2026
- 6. und GeschäftsgeheimnissenEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Oliver Ahnseel · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 28. April 2016
- 7. Anwalt Strafantrag Strafrecht I Frankfurt bundesweitEingeschränkter Zugriffwww.dr-buchert.de · 27. Februar 2026
- 8. Strafbarkeit der Weitergabe von HalterdatenEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 10. Oktober 2013
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 20/11309 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz - Drucksache 20/10943 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 2. 20/12605 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor DeepfakesBundestag Drucksachen · 21. August 2024
- 3. 20/9046 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)Bundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 4. 20/14262 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die ForschungBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 5. 20/13838 - Antrag: Schutz vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten und rechtswidrigen Eingriffen in das Vermögen betreuter MenschenBundestag Drucksachen · 18. November 2024
- 6. 21/2974 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/2743 - Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen und Opfern nach ausgewählten Straftaten der Gewaltkriminalität von 2015 bis 2024 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2366)Bundestag Drucksachen · 27. November 2025
- 7. 21/3067 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens VerstorbenerBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 8. 21/1383 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor DeepfakesBundestag Drucksachen · 27. August 2025