Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2018
1. Januar 2018
>
Version
1. Juli 2021
1. Juli 2021
>
Version
19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch
- 1.
- die erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,
- 2.
- jede richterliche Vernehmung des Beschuldigten oder deren Anordnung,
- 3.
- jede Beauftragung eines Sachverständigen durch den Richter oder Staatsanwalt, wenn vorher der Beschuldigte vernommen oder ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben worden ist,
- 4.
- jede richterliche Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten,
- 5.
- den Haftbefehl, den Unterbringungsbefehl, den Vorführungsbefehl und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten,
- 6.
- die Erhebung der öffentlichen Klage,
- 7.
- die Eröffnung des Hauptverfahrens,
- 8.
- jede Anberaumung einer Hauptverhandlung,
- 9.
- den Strafbefehl oder eine andere dem Urteil entsprechende Entscheidung,
- 10.
- die vorläufige gerichtliche Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Angeschuldigten sowie jede Anordnung des Richters oder Staatsanwalts, die nach einer solchen Einstellung des Verfahrens oder im Verfahren gegen Abwesende zur Ermittlung des Aufenthalts des Angeschuldigten oder zur Sicherung von Beweisen ergeht,
- 11.
- die vorläufige gerichtliche Einstellung des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten sowie jede Anordnung des Richters oder Staatsanwalts, die nach einer solchen Einstellung des Verfahrens zur Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten ergeht, oder
- 12.
- jedes richterliche Ersuchen, eine Untersuchungshandlung im Ausland vorzunehmen.
(2) Die Verjährung ist bei einer schriftlichen Anordnung oder Entscheidung in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem die Anordnung oder Entscheidung abgefasst wird. Ist das Dokument nicht alsbald nach der Abfassung in den Geschäftsgang gelangt, so ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem es tatsächlich in den Geschäftsgang gegeben worden ist.
(3) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 78a bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist und, wenn die Verjährungsfrist nach besonderen Gesetzen kürzer ist als drei Jahre, mindestens drei Jahre verstrichen sind. § 78b bleibt unberührt.
(4) Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Handlung bezieht.
(5) Wird ein Gesetz, das bei der Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert und verkürzt sich hierdurch die Frist der Verjährung, so bleiben Unterbrechungshandlungen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts vorgenommen worden sind, wirksam, auch wenn im Zeitpunkt der Unterbrechung die Verfolgung nach dem neuen Recht bereits verjährt gewesen wäre.
Fachbeiträge • 189
- 1. Verjährung im SexualstrafrechtEingeschränkter ZugriffStrafverteidiger Bielefeld - Ralf Kaiser · www.anwaltkaiser.de · 27. Februar 2020
- 2. Wirtschaftsstrafrecht: BGH kippt Verjährungsfrist für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - zahlreiche laufende Verfahren können noch zur Einstellung gebracht werdenEingeschränkter Zugriffwww.kunzrechtsanwaelte.de · 26. November 2020
- 3. Dr. Meisl RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffGeisenberger · www.meisl-rechtsanwaelte.de · 6. Mai 2021
- 4. FAQ Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 3/4Eingeschränkter Zugriffwww.kasur.de · 2. März 2026
- 5. BGH, Urteil v. 11.11.2020Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 11. November 2020
- 6. BGH, Beschluss v. 01.06.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 1. Juni 2021
- 7. BVerfG, Beschluss v. 10.02.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 10. Februar 2021
- 8. BGH, Beschluss v. 29.01.2015Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 29. Januar 2015
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 19/12690 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11883 - Cum/Ex - Neue Entwicklungen und VersicherungssektorBundestag Drucksachen · 23. August 2019
- 2. 19/9822 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. April 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. Mai 2019
- 3. 19/23568 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der WirtschaftBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2020
- 4. 19/20332 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/20058 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20050 - Neustart für Deutschland - Entlasten, investieren und entfesseln c) zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Herbrand, Katja Hessel, Christian Dürr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20051- Steuererklärungsverpflichtung für Kurzarbeit verhindern - Progressionsvorbehalt für 2020 aussetzen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Marc Bernhard, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/20071- Arbeitnehmer, Kleinunternehmer, Freiberufler, Landwirte und Solo-Selbständige aus der Corona-Steuerfalle befreien und gleichzeitig Bürokratie abbauenBundestag Drucksachen · 24. Juni 2020
- 5. 19/20058 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)Bundestag Drucksachen · 16. Juni 2020
- 6. 19/23707 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen KinderBundestag Drucksachen · 27. Oktober 2020
- 7. 20/894 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Februar 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. März 2022
- 8. 19/27654 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 17. März 2021