Version
31. Dezember 2006
31. Dezember 2006
>
Version
19. Januar 2026
19. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Ist dem Verurteilten nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so bewilligt ihm das Gericht eine Zahlungsfrist oder gestattet ihm, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. Das Gericht kann dabei anordnen, daß die Vergünstigung, die Geldstrafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Verurteilte einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt. Das Gericht soll Zahlungserleichterungen auch gewähren, wenn ohne die Bewilligung die Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens durch den Verurteilten erheblich gefährdet wäre; dabei kann dem Verurteilten der Nachweis der Wiedergutmachung auferlegt werden.
Fachbeiträge • 11
- 1. Strafrecht: Zahlungserleichterungen im Urteil, §42 StGBEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 5. April 2018
- 2. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/
- 3. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/
- 4. Tagessatzhöhe bei ExistenzminimumEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 24. April 2021
- 5. Das Strafbefehlsverfahren: Rücknahme durch die Staatsanwaltschaft & PflichtverteidigerbestellungEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 29. September 2025
- 6. Das Strafbefehlsverfahren: Rücknahme durch die Staatsanwaltschaft & PflichtverteidigerbestellungEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 29. September 2025
- 7. Doxing und das DatenschutzstrafrechtEingeschränkter ZugriffDr. Datenschutz · https://www.dr-datenschutz.de/
- 8. Praxis SteuerstrafrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va