Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. September 2004
1. September 2004
>
Version
26. November 2020
26. November 2020
>
Version
19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Eine Tat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, wird nicht verfolgt, wenn der Antragsberechtigte es unterläßt, den Antrag bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.
(2) Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt. Für den Antrag des gesetzlichen Vertreters und des Sorgeberechtigten kommt es auf dessen Kenntnis an.
(3) Sind mehrere antragsberechtigt oder mehrere an der Tat beteiligt, so läuft die Frist für und gegen jeden gesondert.
(4) Ist durch Tod des Verletzten das Antragsrecht auf Angehörige übergegangen, so endet die Frist frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nach dem Tod des Verletzten.
(5) Der Lauf der Frist ruht, wenn ein Antrag auf Durchführung eines Sühneversuchs gemäß § 380 der Strafprozeßordnung bei der Vergleichsbehörde eingeht, bis zur Ausstellung der Bescheinigung nach § 380 Abs. 1 Satz 3 der Strafprozeßordnung.
Fachbeiträge • 107
- 1. Unterschlagung § 246 StGBEingeschränkter Zugriffwww.koll-tamrzadeh.de · 30. September 2026
- 2. Sachbeschädigung § 303 StGBEingeschränkter Zugriffwww.koll-tamrzadeh.de · 30. September 2026
- 3. Koll & Tamrzadeh RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.koll-tamrzadeh.de · 1. Oktober 2026
- 4. Erschleichen von Leistungen § 265a StGBEingeschränkter Zugriffwww.koll-tamrzadeh.de · 30. September 2026
- 5. Strafanzeige richtig stellen - für geschädigte UnternehmenEingeschränkter ZugriffAlexander Rumpf · www.rstp-rechtsanwaelte.de · 7. September 2026
- 6. Verletzung des Intimbereichs § 184k StGBEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Und Fachanwalt Strafrecht Kämpf, München · www.kanzlei-kaempf.net · 23. September 2026
- 7. Was tun bei sexueller Belästigung im Job? Der Handlungsleitfaden für ArbeitnehmerinnenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 28. Juni 2026
- 8. Sexuelle Belästigung ArbeitsplatzEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 28. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/27654 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 2. 20/13838 - Antrag: Schutz vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten und rechtswidrigen Eingriffen in das Vermögen betreuter MenschenBundestag Drucksachen · 18. November 2024
- 3. 21/7244 - Antrag: Schutz vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten und rechtswidrigen Eingriffen in das Vermögen betreuter MenschenBundestag Drucksachen · 22. Juli 2026