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1. September 2004
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19. Juli 2024
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2. Februar 2026
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(1) Die Beweisaufnahme und die Anordnung eines besonderen Beweisaufnahmeverfahrens durch Beweisbeschluss werden durch die Vorschriften des fünften bis elften Titels bestimmt. Mit Einverständnis der Parteien kann das Gericht die Beweise in der ihm geeignet erscheinenden Art aufnehmen. Das Einverständnis kann auf einzelne Beweiserhebungen beschränkt werden. Es kann nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage vor Beginn der Beweiserhebung, auf die es sich bezieht, widerrufen werden.
(2) Das Gericht kann auf Antrag oder von Amts wegen die Beweisaufnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten oder anordnen. Das Antragsrecht steht den Verfahrensbeteiligten, Zeugen und Sachverständigen zu. § 128a Absatz 1, 2, 4 Satz 1 und 2 sowie Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend. Der Einspruch nach § 128a Absatz 2 Satz 2 steht auch den Verfahrensbeteiligten zu. Satz 1 gilt nicht für den Beweis durch Urkunden.
(3) Gegenüber zu vernehmenden Parteien, Zeugen und Sachverständigen kann im Fall einer Beweisaufnahme nach Absatz 2 zusätzlich angeordnet werden, dass sich diese während der Vernehmung an einer vom Gericht näher zu bestimmenden Gerichtsstelle aufhalten.
Fachbeiträge • 72
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Öffentliche Quellen • 6
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- 2. 20/9354 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8095 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den FachgerichtsbarkeitenBundestag Drucksachen · 15. November 2023
- 3. 20/8095 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den FachgerichtsbarkeitenBundestag Drucksachen · 23. August 2023
- 4. 20/9877 - Unterrichtung: Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten - Drucksachen 20/8095, 20/9354 - Anrufung des VermittlungsausschussesBundestag Drucksachen · 19. Dezember 2023
- 5. 21/1509 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der ZivilgerichtsbarkeitBundestag Drucksachen · 8. September 2025
- 6. 21/3952 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Rechtliche und gesellschaftliche Herausforderungen und Potenziale von DeepfakesBundestag Drucksachen · 30. Januar 2026