Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
10. Juni 2021
10. Juni 2021
>
Version
31. Oktober 2025
31. Oktober 2025
(1) Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 nicht aus.
(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
(3) Soll eine Hilfe nach dieser Vorschrift nicht fortgesetzt oder beendet werden, prüft der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab einem Jahr vor dem hierfür im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt, ob im Hinblick auf den Bedarf des jungen Menschen ein Zuständigkeitsübergang auf andere Sozialleistungsträger in Betracht kommt; § 36b gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 20
- 1. 20/7120 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in DeutschlandBundestag Drucksachen · 1. Juni 2023
- 2. 20/12900 - Unterrichtung: Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe - 17. Kinder- und Jugendbericht - und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. September 2024
- 3. 20/7945 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. Juli 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. August 2023
- 4. 20/11112 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10674 - Wohnungslosigkeit in DeutschlandBundestag Drucksachen · 19. April 2024
- 5. 20/9662 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Dezember 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Dezember 2023
- 6. 20/10674 - Kleine Anfrage: Wohnungslosigkeit in DeutschlandBundestag Drucksachen · 15. März 2024
- 7. 20/14510 - Unterrichtung: Zehnter Familienbericht Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder - Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. Januar 2025
- 8. 21/981 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in DeutschlandBundestag Drucksachen · 24. Juli 2025