Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2021
1. Januar 2021
>
Version
19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Ist die Tat nach § 164 öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen und wird ihretwegen auf Strafe erkannt, so ist auf Antrag des Verletzten anzuordnen, daß die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung auf Verlangen öffentlich bekanntgemacht wird. Stirbt der Verletzte, so geht das Antragsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über. § 77 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
(2) Für die Art der Bekanntmachung gilt § 200 Abs. 2 entsprechend.
Fachbeiträge • 7
- 1. Fahrer falsch benennen? - Tipps vom AnwaltEingeschränkter ZugriffT.Erven · www.kanzlei-erven.de · 19. Januar 2021
- 2. ( § ) GeldwäschereiEingeschränkter ZugriffPeter Harlander · www.harlander-partner.eu · 9. Januar 2026
- 3. Falsche Verdächtigung 164 StGB? Anwalt hilft bei Vorwurf!Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei.law · 16. November 2021
- 4. Verteidigung in WirtschaftsstrafsachenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.viehbacher.com · 14. Januar 2026
- 5. Strafverteidiger für WirtschaftsstrafsachenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.viehbacher.com · 14. Januar 2026
- 6. Misswirtschaft nach Firmenkonkurs: Strafverfahren nach vollständiger Schadensdeckung eingestelltEingeschränkter ZugriffMatthias Fricker · www.ff-law.ch · 23. August 2026
- 7. Was Betroffene wissen müssen 2026 ©Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Gregor Samimi · www.ra-samimi.de · 15. April 2026
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/13124 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12714 - Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im ersten Halbjahr 2024Bundestag Drucksachen · 19. September 2024