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27. Januar 2015
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19. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.
- sexuelle Handlungennur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind,
- 2.
- sexuelle Handlungen vor einer anderen Personnur solche, die vor einer anderen Person vorgenommen werden, die den Vorgang wahrnimmt.
Fachbeiträge • 7
- 1. Zwangsprostitution und MenschenhandelEingeschränkter ZugriffDr. Philipp Hammerich · https://www.anwalt.org/ratgeber · 7. Mai 2020
- 2. Sexuelle BelästigungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 19. Juni 2020
- 3. Sexuelle Erheblichkeit einer HandlungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 23. Oktober 2017
- 4. Sexueller Missbrauch von Kindern: Ausziehen eines KindesEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 10. Mai 2017
- 5. Missbrauch von Kindern: Erheblichkeit sexualbezogener HandlungenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 10. November 2017
- 6. Zwangsprostitution und MenschenhandelEingeschränkter ZugriffDr. Philipp Hammerich · https://www.anwalt.org/ratgeber · 7. Mai 2020
- 7. Dr. Philipp HammerichEingeschränkter ZugriffDr. Philipp Hammerich · https://www.anwalt.org/ratgeber