Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
14. Januar 2026
14. Januar 2026
>
Version
30. Juni 2026
30. Juni 2026
(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen:
- 1.
- die übrigen Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem Ersten Abschnitt mit Ausnahme der Leistung nach § 31a,
- 2.
- Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Zweiten Abschnitt,
- 3.
- Leistungen zur Berufsausbildung nach dem Vierten Unterabschnitt des Dritten Abschnitts und Leistungen nach den §§ 48a und 54a Absatz 1 bis 5,
- 4.
- (weggefallen)
- 5.
- Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Ersten Unterabschnitt des Fünften Abschnitts.
(2) Soweit dieses Buch nichts Abweichendes regelt, gelten für die Leistungen nach Absatz 1 die Regelungen des Dritten Buches mit Ausnahme der Verordnungsermächtigung nach § 47 des Dritten Buches sowie der Anordnungsermächtigungen für die Bundesagentur und mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 tritt. § 44 Absatz 3 Satz 3 des Dritten Buches gilt mit der Maßgabe, dass die Förderung aus dem Vermittlungsbudget auch die anderen Leistungen nach dem Zweiten Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen darf.
(3) Abweichend von § 44 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches können Leistungen auch für die Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung erbracht werden.
(4) Die Agentur für Arbeit als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann die Ausbildungsvermittlung durch die für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen der Bundesagentur wahrnehmen lassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Höhe, Möglichkeiten der Pauschalierung und den Zeitpunkt der Fälligkeit der Erstattung von Aufwendungen bei der Ausführung des Auftrags nach Satz 1 festzulegen.
Fachbeiträge • 34
- 1. BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 30/15 R, Keine Bewerbungspflicht ohne Kostenübernahme in EingliederungsvereinbarungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Till Win · www.rechtsanwalt-win.de · 20. Juni 2017
- 2. Paritätischer schlägt erste Schritte zu einer inklusiv ausgestalteten Ausbildungsgarantie vorEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 13. Oktober 2022
- 3. Unterkunftskosten (Mietwohnung) Anspruch auf vollständige Übernahme nach SGB IIEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 14. Mai 2013
- 4. Ausbildungsverhältnis - angemessene AusbildungsvergütungEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 9. Dezember 2012
- 5. Arbeitsverhältnis (befristetes) und Fortbestand des ArbeitsverhältnissesEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 8. Dezember 2012
- 6. bei Rechtsstreitigkeiten sind Sozialgerichte zuständigEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 4. Oktober 2013
- 7. Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Abgrenzung zu SozialgerichtenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 11. Oktober 2013
- 8. LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 11.05.2011 - L 5 AS 62/08Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 11. Mai 2011
Öffentliche Quellen • 93
- 1. 18/11154 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11030 - Umsetzung und erste Erfahrungen mit dem sogenannten SGB-II-RechtsvereinfachungsgesetzBundestag Drucksachen · 14. Februar 2017
- 2. 18/12847 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/7823 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG)Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2017
- 3. 18/12611 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/12041, 18/12481 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 4. 18/13520 - Unterrichtung: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2017Bundestag Drucksachen · 7. September 2017
- 5. 19/5588 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/4725 - Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/2593 - Perspektiven für Langzeiterwerbslose durch gute öffentlich geförderte Beschäftigung c) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Anja Hajduk, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Druckache 19/591 - Neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen durch einen Sozialen Arbeitsmarkt ermöglichenBundestag Drucksachen · 7. November 2018
- 6. 19/775 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Februar 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. Februar 2018
- 7. 19/4948 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)Bundestag Drucksachen · 12. Oktober 2018
- 8. 18/13202 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. Juli 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 28. Juli 2017