(1) Für eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 gelten für die Zulassung durch die fachkundige Stelle ergänzend die Anforderungen der nachfolgenden Absätze.
(2) Eine Maßnahme ist zuzulassen, wenn
- 1.
- durch sie berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten, erweitert, der technischen Entwicklung angepasst werden oder ein beruflicher Aufstieg ermöglicht wird,
- 2.
- sie einen beruflichen Abschluss vermittelt oder die Weiterbildung in einem Betrieb, die zu einem solchen Abschluss führt, unterstützend begleitet oder
- 3.
- sie zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigt
(3) Ausgeschlossen von der Zulassung ist eine Maßnahme, wenn
- 1.
- überwiegend Wissen vermittelt wird, das dem von allgemeinbildenden Schulen angestrebten Bildungsziel entspricht, oder die Maßnahme auf den Erwerb eines Studienabschlusses an Hochschulen oder ähnlichen Bildungsstätten gerichtet ist oder
- 2.
- überwiegend nicht berufsbezogene Inhalte vermittelt werden.
- 1.
- auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereiten oder
- 2.
- Grundkompetenzen vermitteln, deren Erwerb die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung schafft oder allgemein die Beschäftigungsfähigkeit verbessert.
(4) Die Dauer einer Vollzeitmaßnahme, die zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, ist angemessen im Sinne des § 179 Absatz 1 Nummer 3, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist, es sei denn, die Maßnahme ist auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichtet, bei denen aufgrund ihrer Eignung oder ihrer persönlichen Verhältnisse eine erfolgreiche Teilnahme nur bei einer nicht verkürzten Dauer erwartet werden kann. Abweichend von Satz 1 ist die Dauer einer Vollzeitmaßnahme der beruflichen Weiterbildung auch dann angemessen, wenn sie auf Grund bundes- oder landesrechtlichen Regelungen nicht um mindestens ein Drittel verkürzt werden kann.
(5) Zeiten einer der beruflichen Weiterbildung folgenden Beschäftigung, die der Erlangung der staatlichen Anerkennung oder der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung des Berufes dienen, sind nicht berufliche Weiterbildung im Sinne dieses Buches.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 23
- 1. 19/4634 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. September 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 28. September 2018
- 2. 18/12847 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/7823 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG)Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2017
- 3. 18/11105 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/10961 - Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres von Gesundheitsberufen im zweiten BildungswegBundestag Drucksachen · 8. Februar 2017
- 4. 19/4282 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3903 - Vergütung von Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung – Entwicklung der Bundes-DurchschnittskostensätzeBundestag Drucksachen · 12. September 2018
- 5. 19/5419 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) - Drucksache 19/4948 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. November 2018
- 6. 19/6146 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/4948, 19/5419, 19/5647 Nr. 17 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Till Mansmann, Johannes Vogel (Olpe), Pascal Kober, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/4213 - Die 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung entfristen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/5524 - Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik umsetzen - Qualifizierung ausweiten und Arbeitslosenversicherung stärkenBundestag Drucksachen · 28. November 2018
- 7. 19/3903 - Kleine Anfrage: Vergütung von Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung - Entwicklung der Bundes-DurchschnittskostensätzeBundestag Drucksachen · 21. August 2018
- 8. 19/10766 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10413 - Auswirkungen des Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes auf die WeiterbildungsbereitschaftBundestag Drucksachen · 7. Juni 2019