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1. Januar 2007
1. Januar 2007
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung.
(2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 135a Absatz 3 sowie des Ausgleichsbetrags nach § 154 durch die Gemeinde haben keine aufschiebende Wirkung.
Fachbeiträge • 64
- 1. Baugenehmigung und NutzungsänderungEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 10. September 2026
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- 6. Baueinstellung erfolgreich abgewendetEingeschränkter ZugriffSebastian Heidorn · www.rae-labbe.de · 19. Dezember 2017
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- 8. Baurecht: Nachbarwiderspruch gegen Änderung eines Lichtspielhauses in ein IntegrationszentrumEingeschränkter Zugriffwww.mth-partner.de · 13. Februar 2011
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 21/8017 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/7802 - Datengrundlage, Kosten und Erfolgskontrolle der Bundesinstrumente gegen ProblemimmobilienBundestag Drucksachen · 14. September 2026