Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 1998
1. Januar 1998
>
Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
20. September 2013
20. September 2013
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die Gemeinde kann
- 1.
- ihr Vorkaufsrecht zugunsten eines Dritten ausüben, wenn der Dritte zu der mit der Ausübung des Vorkaufsrechts bezweckten Verwendung des Grundstücks innerhalb angemessener Frist in der Lage ist und sich hierzu verpflichtet, oder
- 2.
- das ihr nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zustehende Vorkaufsrecht zugunsten eines öffentlichen Bedarfs- oder Erschließungsträgers sowie das ihr nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 zustehende Vorkaufsrecht zugunsten eines Sanierungs- oder Entwicklungsträgers ausüben, wenn der Träger einverstanden ist.
(2) Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kaufvertrag zwischen dem Begünstigten und dem Verkäufer zustande. Die Gemeinde haftet für die Verpflichtung aus dem Kaufvertrag neben dem Begünstigten als Gesamtschuldnerin.
(3) Für den von dem Begünstigten zu zahlenden Betrag und das Verfahren gilt § 28 Absatz 2 bis 4 entsprechend. Kommt der Begünstigte seiner Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nicht nach, soll die Gemeinde in entsprechender Anwendung des § 102 die Übertragung des Grundstücks zu ihren Gunsten oder zugunsten eines Übernahmewilligen verlangen, der zur Verwirklichung des Verwendungszwecks innerhalb angemessener Frist in der Lage ist und sich hierzu verpflichtet. Für die Entschädigung und das Verfahren gelten die Vorschriften des Fünften Teils über die Rückenteignung entsprechend. Die Haftung der Gemeinde nach § 28 Absatz 3 Satz 7 bleibt unberührt.
Fachbeiträge • 9
- 1. Notarieller Grundstückskauf - Vorkaufsrecht nach BaugesetzbuchEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 27. Februar 2026
- 2. JuS RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffIvana · www.jus-kanzlei.de · 20. August 2013
- 3. Das gemeindliche Vorkaufsrecht ist in Milieuschutzgebieten am Ende! - Vorläufig.Eingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 11. November 2021
- 4. Das gemeindliche Vorkaufsrecht ist in Milieuschutzgebieten am Ende! - Vorläufig.Eingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 11. November 2021
- 5. Das gemeindliche Vorkaufsrecht ist in Milieuschutzgebieten am Ende! - Vorläufig.Eingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 11. November 2021
- 6. Inkrafttreten weiterer Änderungen des BaurechtsEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2013
- 7. Wann die Gemeinde scheitern kann.Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 14. April 2025
- 8. Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde nach §§ 24, 25 BauGBEingeschränkter ZugriffEnrico Heß · www.baumann-rechtsanwaelte.de · 19. Mai 2023
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 20/2393 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/679 - Entwurf eines Gesetzes zur Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten (Neues Vorkaufsrecht-Gesetz - VorkG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/236 - Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten sofort wiederherstellenBundestag Drucksachen · 22. Juni 2022
- 2. 20/679 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten (Neues Vorkaufsrecht-Gesetz - VorkG)Bundestag Drucksachen · 15. Februar 2022
- 3. 20/13091 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten StadtentwicklungBundestag Drucksachen · 30. September 2024
- 4. 20/13638 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung - Drucksache 20/13091 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. November 2024
- 5. 21/6588 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und RaumordnungsrechtsBundestag Drucksachen · 22. Juni 2026
- 6. 21/7735 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts - Drucksache 21/6588 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. August 2026