(1) Der Erschließungsaufwand nach § 127 umfasst die Kosten für
- 1.
- den Erwerb und die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen;
- 2.
- ihre erstmalige Herstellung einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und ihre Beleuchtung;
- 3.
- die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen.
(2) Soweit die Gemeinden nach Landesrecht berechtigt sind, Beiträge zu den Kosten für Erweiterungen oder Verbesserungen von Erschließungsanlagen zu erheben, bleibt dieses Recht unberührt. Die Länder können bestimmen, dass die Kosten für die Beleuchtung der Erschließungsanlagen in den Erschließungsaufwand nicht einzubeziehen sind.
(3) Der Erschließungsaufwand umfasst nicht die Kosten für
- 1.
- Brücken, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen;
- 2.
- die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sowie von Landstraßen I. und II. Ordnung, soweit die Fahrbahnen dieser Straßen keine größere Breite als ihre anschließenden freien Strecken erfordern.
Fachbeiträge • 41
- 1. Oberverwaltungsgericht Hamburg: Oberverwaltungsgericht weist Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsänderung zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen nach den tatsächlichen Kosten zurückEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 14. November 2025
- 2. Bescheid StraßensanierungEingeschränkter ZugriffRa Hendel · www.gabler-hendel.de · 1. März 2019
- 3. Kommunalabgaben 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. Mai 2013
- 4. vob 1 stückEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. Februar 2016
- 5. StraßenausbaubeitragEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 7. August 2020
- 6. BVerwG 8 B 14.06, Beschluss vom 12. Juli 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 8 B 128.02, Beschluss vom 21. Januar 2003Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 9 B 34.08, Beschluss vom 27. Oktober 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/2695 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (1. VerkehrswendeG-ÄndG-GVFG)Bundestag Drucksachen · 13. Juni 2018