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29. Mai 2009
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6. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, daß die zuerst oder daß die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind. § 240 Abs. 3 und 4 ist auch auf den Jahresabschluß anwendbar.
Fachbeiträge • 8
- 1. Mandat im BlickpunktEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 2. Mandat im BlickpunktEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Lobbyregister beim Deutschen BundestagEingeschränkter Zugriffwww.bundestag.de
- 4. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 5. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 6. BFH Urteil vom 20.06.2000 - VIII R 32/98Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 20. Juni 2000
- 7. Mandat im BlickpunktEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Mandat im BlickpunktEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va