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22. Juni 2023
22. Juni 2023
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6. Januar 2026
6. Januar 2026
Das Bundesamt für Justiz hat ein Ordnungsgeldverfahren durchzuführen gegen
- 1.
- die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Gesellschaft im Sinne des § 342 Absatz 1, die § 342m Absatz 1 oder 2 hinsichtlich der Pflicht zur Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts oder der Erklärung nach § 342d Absatz 2 Nummer 1 nicht befolgen,
- 2.
- die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 342 Absatz 2, die § 342m Absatz 3 hinsichtlich der Pflicht zur Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts oder der Erklärung nach § 342e Absatz 2 Nummer 1 oder § 342f Absatz 2 Nummer 1 nicht befolgen.
Fachbeiträge • 2
- 1. § 342p OrdnungsgelderEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. Februar 2026
- 2. Ertragsteuerinformationsbericht: Einführung des Country-by-Country-ReportingEingeschränkter Zugriffwww.nexia.de · 29. Juni 2023
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/6758 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/5653 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und ZweigniederlassungenBundestag Drucksachen · 10. Mai 2023
- 2. 20/5653 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und ZweigniederlassungenBundestag Drucksachen · 15. Februar 2023