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25. Januar 2001
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1. Januar 2007
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1. August 2022
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6. Januar 2026
6. Januar 2026
(1) Solange eine in das Handelsregister einzutragende Tatsache nicht eingetragen und bekanntgemacht ist, kann sie von demjenigen, in dessen Angelegenheiten sie einzutragen war, einem Dritten nicht entgegengesetzt werden, es sei denn, daß sie diesem bekannt war.
(2) Ist die Tatsache eingetragen und bekanntgemacht worden, so muß ein Dritter sie gegen sich gelten lassen. Dies gilt nicht bei Rechtshandlungen, die innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Bekanntmachung vorgenommen werden, sofern der Dritte beweist, daß er die Tatsache weder kannte noch kennen mußte.
(3) Ist eine einzutragende und bekannt gemachte Tatsache unrichtig eingetragen, so kann sich ein Dritter demjenigen gegenüber, in dessen Angelegenheit die Tatsache einzutragen war, auf die eingetragene Tatsache berufen, es sei denn, dass er die Unrichtigkeit kannte.
(4) Für den Geschäftsverkehr mit einer in das Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassung eines Unternehmens mit Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland ist im Sinne dieser Vorschriften die Eintragung und Bekanntmachung durch das Gericht der Zweigniederlassung entscheidend.
(5) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden im Hinblick auf die im Registerblatt einer Kapitalgesellschaft eingetragenen Informationen über eine Zweigniederlassung der Gesellschaft im Ausland.
Fachbeiträge • 281
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 32 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 19. Juni 2012
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- 5. Abberufung des Geschäftsführers: Wirksamkeit und DurchführungEingeschränkter ZugriffAlica Heuser · www.juhn.com · 16. August 2024
- 6. Handelsregisterrecht im Gesellschaftsrecht: Gesellschafter kann Löschung falscher Eintragung nicht verlangenEingeschränkter ZugriffFlorian Johst · www.johstrichter.de · 23. September 2026
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Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/23819 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. Oktober 2020
- 2. 19/28177 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)Bundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 3. 19/31837 - Unterrichtung: Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit" sowie zu den Handlungsempfehlungen der Kommission "30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit" Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Juli 2021
- 4. 19/27432 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 5. 19/28173 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des StiftungsrechtsBundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 6. 19/30942 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27635 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG)Bundestag Drucksachen · 22. Juni 2021
- 7. 19/27635 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG)Bundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 8. 20/11898 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2024