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1. Juli 2013
1. Juli 2013
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Hat der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen und stellt der Vermieter die Versorgung von der Eigenversorgung auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen, wenn
- 1.
- die Wärme mit verbesserter Effizienz entweder aus einer vom Wärmelieferanten errichteten neuen Anlage oder aus einem Wärmenetz geliefert wird und
- 2.
- die Kosten der Wärmelieferung die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen.
(2) Der Vermieter hat die Umstellung spätestens drei Monate zuvor in Textform anzukündigen (Umstellungsankündigung).
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften für Wärmelieferverträge, die bei einer Umstellung nach Absatz 1 geschlossen werden, sowie für die Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen. Hierbei sind die Belange von Vermietern, Mietern und Wärmelieferanten angemessen zu berücksichtigen.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fachbeiträge • 100
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- 8. Kurzgutachten zur Wärmelieferverordnung: Effekte des „50 Cent“-Ansatzes der VerbändeEingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 19. Mai 2025
Öffentliche Quellen • 24
- 1. 19/15366 - Kleine Anfrage: Evaluierung und Anpassung der WärmelieferverordnungBundestag Drucksachen · 21. November 2019
- 2. 19/16437 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/15366 - Evaluierung und Anpassung der WärmelieferverordnungBundestag Drucksachen · 9. Januar 2020
- 3. 19/27671 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im EisenbahnbereichBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 4. 20/3356 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. September 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. September 2022
- 5. 20/3172 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)Bundestag Drucksachen · 24. August 2022
- 6. 19/28828 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27671 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im EisenbahnbereichBundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 7. 20/12502 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12326 - Klimafreundliches Heizen und Förderung von HybridheizungenBundestag Drucksachen · 6. August 2024
- 8. 20/12765 - Unterrichtung: Aktualisierter Nationaler Energie- und KlimaplanBundestag Drucksachen · 29. August 2024