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1. Januar 2002
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8. Dezember 2004
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Fachbeiträge • 163
- 1. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 4. August 2015
- 2. Unsicherheit über die Ursache eines Mangels und das arglistige VerschweigenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. April 2012
- 3. Kaufvertrag 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. April 2014
- 4. Arglistiges VerschweigenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. April 2021
- 5. Der arglistige Verkäufer - und der Differenzschaden des KäufersEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. November 2021
- 6. GewährleistungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 8. Mai 2026
- 7. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 15. Oktober 2015
- 8. Verkauf: Vertragsmasche und GewährleistungsausschlussEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 24. Juli 2011